Bewerbungsunterlagen eines Mietinteressenten

Aktivität, persönlicher Kontakt und eine vorbereitete Bewerbungsmappe - so ist unsere Empfehlung für unsere Mietinteressenten.


   1. unser persönliches Anfrageformular
Anschrift, Geburtsort und - datum, Tätigkeit, Arbeitgeber, Anzahl der Personen, Tierhaltung und Umzugsgrund sind die wichtigen Erstinfomationen, die Sie mit der persönlichen Auskunft des Interessenten bekommen. Somit können Sie als Vermieter bereits bei der Kontaktaufnahme sehen, ob die Wohnraumanfrage Ihren Vorstellungen und denen aller anderen Mieter des Wohnhauses entspricht.

   2. Bewerberunterlagen des künftigen Mieters
Mit der Beantragung eines Mietvertrages erhalten Sie die Nachweise und Dokumente Ihres künftigen Mieters. Wir emfehlen unseren Interessenten, schon zu Beginn einer Wohnungssuche die gewünschten Unterlagen zusammenzustellen bzw. zu besorgen:
- eine Bestätigung des bisherigen Vermieters über die regelmäßige Mietzahlung
- eine eigene Erklärung zur Person und seinem aktuell schuldenfreien Mietverhältnis
- Nachweise der letzten Einkommenszahlungen

  Bereits mit seinem Anfrageformular gestattet uns Ihr künftiger Mieter, die bei der SCHUFA Holding AG dokumentieren Daten zu übermitteln. Sie erhalten über uns die Bonitätsprüfung:
normalerweise: eine Identifikation der Person und keine Eintragungen (negativen)
selten: Daten über geschuldete Forderungen, nicht vertragsgemäßes Verhalten.
Somit können Sie das Risiko eines Zahlungsausfalles verringern und bereits vor dem Mietvertrag reagieren. Mit uns als Partner können Sie Personen mit titulierten Mietausfällen in der Schufa eintragen lassen, um auch anderen Vermietern einen vorsorglichen Schutz zu geben.

   3. Zahlung der ersten Miete und der Kaution
Sie erhalten die erste Zahlung bereits vor Übergabe der Wohnung -> Schlüssel gegen Geld!
Ihren künftigen Mieter haben wir von Anfang an über diese Abläufe bei der Anmietung informiert.
Er kennt die Funktion einer Kaution. Er weiß, dass die Zahlung vor Mietbeginn erfolgen muss. Er wird Ihnen diese Beträge spätesten mit Einzug überreichen.
Viele Vermieter übertragen uns die Aufgabe, diese ersten Zahlungen vorab anzunehmen. Somit ist eine Wohnungsübergabe auch ohne Ihre Anwesenheit möglich.

Unser aktuelles Formular zur Wohnungübergabe können Sie in unseren Geschäftsstellen erhalten.