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Indem Sie das folgende standardisierte Formular zu Ihrem Objekt ausfüllen, sparen Sie sich eine komplizierte Registrierung! Hierdurch geben Sie uns zeitnah die Möglichkeit flexibel und zielgerichtet auf Ihre individuelle Anfrage zu reagieren!

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Für Anbieter - Warum sollten Sie gerade zu uns kommen?

Diese Frage ist recht einfach zu beantworten:

"Wir sind seit September 1992 als ordentliches Maklerunternehmen mit Zulassung nach Paragraf §34c GewO in Suhl und Halle ansässig und haben uns vorrangig auf 'möbliertes Wohnen auf Zeit' spezialisiert."

Vermieter Lexikon

In unserem kostenlosen Wissenssammlung rund um das Thema „Vermietung von Wohnraum“ finden sich viele nützliche Tipps und Hintergrundinformationen.

Die möblierte Vermietung bietet viele Vorteile. Vorübergehender Leerstand kann sinnvoll überbrückt werden und für die langfristige Planung bietet sich ein hohes Maß an Flexibilität.

Vermeidung von Leerstand

Sie halten sich für eine längere Zeit im Ausland oder in einer anderen Stadt auf, möchten aber trotzdem Ihre Wohnung nicht aufgeben. Ein zeitweiliger (Unter-)Mieter trägt nicht nur die Mietkosten, sondern ist auch ein wirksamer Einbruchschutz. Eine Wohnung leidet erfahrungsgemäß eher unter längerem Leerstand als im Falle der Vermietung.

Flexibilität für die langfristige Planung

Als Eigentümer möchten Sie Ihr Objekt später für einen bestimmten Zweck nutzen oder verkaufen, zwischenzeitlich aber nicht leer stehen lassen und sich auch nicht langfristig durch ein unbefristetes Mietverhältnis binden.
Wohnen auf Zeit beginnt ab einem Monat Mietdauer. Die meisten Vermietungen werden für einen festgelegten Zeitraum von 3 Monaten bis zu einem Jahr abgeschlossen. Das Ende der Mietdauer ist hierbei immer absehbar. Sie entscheiden für welchen Zeitraum Ihr Objekt vermietet werden soll.

Renditeobjekte

Auch unter dem Aspekt eines guten Ertrages bei hoher Flexibilität lohnt sich die möblierte Vermietung.
Die Mietpreise für möbliertes Wohnen auf Zeit liegen deutlich höher als in der Leervermietung. So rechnen sich auch die Kosten für die komplette Neuausstattung eines geeigneten Objektes in absehbarer Zeit.

BIGKs-Immobilien begutachtet Ihr Objekt und gibt eine Markteinschätzung, ob sich das Objekt für die möblierte Vermietung eignet, welcher Mietpreis zu erzielen ist und prognostiziert die zu erwartende Auslastung.

Aufnahme Ihres Angebotes

Sie können Ihr Objekt persönlich, schriftlich oder online zur Vermittlung anbieten. Genaue Angaben und eine aussagekräftige Beschreibung des Objektes, des Einrichtungsstils und der Lage helfen uns, den passenden Mieter für Sie zu finden. Wir legen besonderen Wert auf persönlichen Kontakt und beantworten Ihnen jederzeit gern alle Fragen (z.B. bezüglich der Ausstattung, Mietpreisfindung und Markteinschätzung) telefonisch oder per eMail. Je nach Art und Mietlaufzeit des Angebots besichtigen und fotografieren wir Ihre Wohnung. Dadurch können wir uns ein genaues Bild vom Objekt und seiner Umgebung machen und unsere Kunden gezielt beraten. Von Ihnen erstellte Fotos nehmen wir gern in digitaler Form als .jpg per eMail entgegen.

Präsentation Ihres Objektes

Wir bewerben Ihr Objekt in den wichtigen Immobilien-Portalen sowie in unserer eigenen Internet-Präsenz und bieten es aktiv unseren Kunden an. Selbstverständlich erscheint Ihr Angebot im Internet in anonymer Form, Ihre persönlichen Daten werden hier nicht bekannt gegeben. Konkrete Interessenten erhalten den Kontakt zu Ihnen nur über uns und nachdem sie bei uns als Kunde registriert sind.

Besichtigungstermine

Geeignete von uns geprüfte Interessenten werden in der Regel telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sie können dann schon einen ersten Eindruck gewinnen und ggf. einen Besichtigungstermin vereinbaren, bei dem Sie die individuellen Besonderheiten Ihrer Wohnung persönlich besprechen und sich ein Bild vom Interessenten machen können. Sollten Sie längere Zeit abwesend sein, übernehmen wir nach Vereinbarung die Durchführung der Besichtigungstermine und informieren Sie anschließend über deren Verlauf.

Mietvertrag

Haben Sie sich für einen Interessenten entschieden, erstellen wir auf Wunsch den Mietvertrag. Hierzu nutzen wir unsere anwaltlich geprüften Formulare, die wir individuell und unterschriftsfertig für Sie vorbereiten.

Übergabe und Abnahme

Es liegt in Ihrem Ermessen, wie detailliert Sie die Übergabe Ihres Objekts bei Ein- und Auszug durchführen möchten. Wir empfehlen die Übergabe der Schlüssel sowie von Kaution und erster Miete bei Einzug zu quittieren. Den Zustand der Wohnung können Sie mit einem Übergabe- bzw. Abnahmeprotokoll dokumentieren. Entsprechende Formulare stellen wir Ihnen bei Bedarf gern zur Verfügung.

Sie können sich auf uns verlassen!

In allen Fragen in Bezug auf die Vermietung stehen wir Ihnen während des gesamten Mietzeitraums mit Rat und Tat zur Seite.

Für Anbieter - Warum sollten Sie gerade zu uns kommen?

Diese Frage ist recht einfach zu beantworten:

  • Wir sind seit September 1992 als ordentliches Maklerunternehmen mit Zulassung nach Paragraf 34c GewO in Suhl und Halle ansässig und haben uns vorrangig auf 'möbliertes Wohnen auf Zeit' spezialisiert.

  • Wir sind in einem fest definierten Gebiet tätig (in Thüringen: Suhl, Zella-Mehlis, Schmalkalden, Schleusingen, Hildburghausen, Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg; in Sachsen-Anhalt: Halle, Magdeburg, Lutherstadt-Wittenberg, Dessau, Naumburg, Bitterferld; in Sachsen: Chemnitz und Zwickau)

  • Wir genießen durch unsere langjährige Präsenz am regionalen Wohnungsmarkt eine große Bekanntheit in diesem speziellen Marktsegment und verfügen daher über einen großen Kundenstamm.

  • Unsere primären Mieter-Zielgruppen sind Berufspendler wie Beamte, Angestellte, Bundeswehr, Hochschulkader, Azubis und Studenten (natürlich stadt-regional verschieden) Handwerker, Monteure usw. Desweiteren sind wir langjähriger Wohn-Dienstleister für die niedergelassenen Firmen in 'unserem Gebiet', denn fast jeder neu-eingestellte Mitarbeiter wohnt während der Probezeit möbliert.

  • Wir bewerben Ihr(e) Objekt(e) nicht nur auf unseren eigenen Webseiten,

  • möblierte-wohnungen-zwickau.de
  • möblierte-wohnungen-halle.de
  • möblierte-wohnungen-chemnitz.de

  • sondern auch in mindestens 10 der großen Online-Internetportale und Suchmaschinen, die Kosten dafür tragen wir selbst. Diese Portale sind unter anderem:

Was können wir noch für Sie tun?


  • Sie möchten eine Immobilie verkaufen?
  • Sie suchen eine zuverlässige Hausverwaltung?
  • Sie benötigen einen Hausmeisterdienst / Gartenpflege?
  • Sie benötigen kompetente Handwerker für Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten?

    Gerne! Wir arbeiten mit vielen Immobilienmaklern, Hausverwaltungen, Hausmeisterdiensten, großen und kleinen Handwerksfirmen zusammen und können Sie bei der Wahl des richtigen Partners unterstützen. Bitte kontaktieren Sie uns hier!

Bewerbungsunterlagen eines Mietinteressenten

Aktivität, persönlicher Kontakt und eine vorbereitete Bewerbungsmappe - so ist unsere Empfehlung für unsere Mietinteressenten.

   1. unser persönliches Anfrageformular

Anschrift, Geburtsort und - datum, Tätigkeit, Arbeitgeber, Anzahl der Personen, Tierhaltung und Umzugsgrund sind die wichtigen Erstinfomationen, die Sie mit der persönlichen Auskunft des Interessenten bekommen. Somit können Sie als Vermieter bereits bei der Kontaktaufnahme sehen, ob die Wohnraumanfrage Ihren Vorstellungen und denen aller anderen Mieter des Wohnhauses entspricht.

   2. Bewerberunterlagen des künftigen Mieters

Mit der Beantragung eines Mietvertrages erhalten Sie die Nachweise und Dokumente Ihres künftigen Mieters. Wir emfehlen unseren Interessenten, schon zu Beginn einer Wohnungssuche die gewünschten Unterlagen zusammenzustellen bzw. zu besorgen:
- eine Bestätigung des bisherigen Vermieters über die regelmäßige Mietzahlung
- eine eigene Erklärung zur Person und seinem aktuell schuldenfreien Mietverhältnis
- Nachweise der letzten Einkommenszahlungen

Bereits mit seinem Anfrageformular gestattet uns Ihr künftiger Mieter, die bei der SCHUFA Holding AG dokumentieren Daten zu übermitteln. Sie erhalten über uns die Bonitätsprüfung:
normalerweise: eine Identifikation der Person und keine Eintragungen (negativen)
selten: Daten über geschuldete Forderungen, nicht vertragsgemäßes Verhalten.
Somit können Sie das Risiko eines Zahlungsausfalles verringern und bereits vor dem Mietvertrag reagieren. Mit uns als Partner können Sie Personen mit titulierten Mietausfällen in der Schufa eintragen lassen, um auch anderen Vermietern einen vorsorglichen Schutz zu geben.

   3. Zahlung der ersten Miete und der Kaution

Sie erhalten die erste Zahlung bereits vor Übergabe der Wohnung -> Schlüssel gegen Geld!
Ihren künftigen Mieter haben wir von Anfang an über diese Abläufe bei der Anmietung informiert.
Er kennt die Funktion einer Kaution. Er weiß, dass die Zahlung vor Mietbeginn erfolgen muss. Er wird Ihnen diese Beträge spätesten mit Einzug überreichen.
Viele Vermieter übertragen uns die Aufgabe, diese ersten Zahlungen vorab anzunehmen. Somit ist eine Wohnungsübergabe auch ohne Ihre Anwesenheit möglich.

Unser aktuelles Formular zur Wohnungübergabe können Sie in unseren Geschäftsstellen erhalten.

   Informationen für Verwender von Messgeräten zur Anzeigepflicht nach § 32 MessEG ab dem 01.01.2015

Hintergrund:

Mit der Gesetzesänderung werden die Zuständigkeiten für die Eichüberprüfung vereinheitlicht.
Der entscheidende Unterschied zur bisherigen gesetzlichen Regelung:
Die Hersteller wurden aus der Pflicht genommen - ab jetzt ist der Verwender verantwortlich!
Ab dem 01.01.2015 ist der Verwender von Messgeräten in der Meldepflicht und somit in der Pflicht zur Überprüfung und Einhaltung von Eichzeiten.
Vorrangig betrifft das Geräte zu Messungen von Produktionsprozessen oder Waagen im Handel (um sicher zu stellen, dass 1kg auch einem 1kg entspricht).
Aber auch in der Wohnungswirtschaft sind die Eichfristen und damit die Absicherung einer korrekten Messung zu überprüfen und einzuhalten.

Kommen Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nach, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 20.000 EUR.

Zeiträume für jeweilige Messgeräte: (Die Eichfrist endet immer zum 31.12. des Jahres)
Kaltwasserzähler: alle 6 Jahre
Warmwasserzähler: alle 5 Jahre
Wärmezähler: alle 5 Jahre
Gaszähler: alle 8 Jahre
Stromzähler: alle 16 Jahre

Was müssen Sie ab dem 01.01.2015 bezüglich der Anzeigepflicht tun?

  • Sie müssen die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme Ihrer zuständigen Eichbehörde melden.
  • Dazu nutzen Sie am besten die ONLINE-Maske des Eichamtes. -> direkt zum Meldeformular
  • Sie können dort entweder jedes einzelne Messgerät anzeigen oder die vereinfachte Meldung für mehrere Messgeräte einer Messgeräteart nutzen.

      Bundesmeldegesetz, § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers

Vor über 10 Jahren wurde sie abgeschafft, nun wurde sie wieder eingeführt:

Die Vermieterbescheinigung!

Ab November 2015 müssen die Vermieter wieder ihren Mietern schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen.
Die Mitwirkungspflicht beim Auszug wurde zum 31.10.2016 aufgehoben.
Vermieter sind künftig wieder verpflichtet, bei der Anmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken und dem Mieter den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers, wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers
  • das Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Vermietern, die die Bescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellen,
droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht
oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Allgemeines zum Bundesmeldegesetz - § 17 Anmeldung, Abmeldung

Wer (der Mieter) eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen
nach dem Einzug (nicht Übergabe der Wohnung) bei der Meldebehörde anzumelden.
Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren (Kinder der Mieter) obliegt
denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren
Wohnung sie ausziehen. (somit dem Mieter)

Wir empfehlen

Ihnen die Aushändigung der Bescheinigung s Bestätigungsschreiben direkt im Übergabe- bzw.Wohnungsprotokoll zu dokumentieren.
Mit der Unterschrift des Mieters haben Sie den Nachweis Ihrer Mitwirkungspflicht.
Unsere formlose Meldebescheinigung nach §19 BMG als download: Vordruck-Einzug

   Informationen zur Rauchmelderpflicht

Zum 31.12.2015 endete in den von uns betreuten Bundesländern die "Schonfrist" zum Einbau von Rauchmeldern in bestehenden Wohnungen. In den jeweiligen Ländergesetzen sind folgende Bedingungen und Verantwortlichkeiten geregelt.

Sachsen:
Sachsen hat im Dezember 2015 die Verpflichtung in die sächsische Bauordnung aufgenommen.
Die Rauchmelderpflicht gilt ab dem 01.01.2016.
- Wofür: gilt für alle Wohnungen (Bestand und Neubau)
- Wo: "In Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure die zu diesen Aufenthaltsräumen führen"
- Verantwortlich: Für die Betriebsbereitschaft der Eigentümer bzw. für Mitwohnungen kann auch dem Mieter die Verantwortung übertragen werden.

Sachsen-Anhalt:
Sachsen-Anhalt hat seit 2006 eine Rauchmelderpflicht.
Rauchmelderpflicht ab dem 1.1.2016 auch für bestehende Wohnungen
- Wofür: gilt für alle Wohnungen (Bestand und Neubau)
- Wo: "Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen"
- Verantwortlich: der Eigentümer

Thüringen:
Thüringen hat seit 2008 eine Rauchmelderpflicht für Neubau und Umbau
Für bestehende Wohnungen gilt diese Pflicht erst ab dem 1.1.2019!
Dafür ist vorsorglich geregelt:"Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall bleibt unberührt"
- Wofür: gilt aktuell nur für Neu- und Umbau
- Wo: "Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen"
- Verantwortlich: nicht direkt geregelt, somit der Bauherr bzw. der Eigentümer

Die Frage ist, wie werden sich die Versicherungen im Schadensfall verhalten?
Dies ist jedoch noch unklar. Bisher sind uns keine Gerichtsurteile in dieser Hinsicht bekannt.
Experten warnen aber: Trotz des Bekenntnisses der Versicherungen ist es bei fehlenden Rauchmeldern möglich, dass Zahlungen trotz Gebäudeversicherung zumindest teilweise entfallen.
Im Paragraf 8 des GDV-Grundvertrags wird ausführt, dass Eigentümer einer Gebäude-
versicherung zur „Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich
vereinbarten Sicherheitsvorschriften“, verpflichtet sind. Die Rauchmelderpflicht beinhaltet
u.a. Installation und Wartung, das Fehlen derselben könnte also auch als
grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden.

Wir empfehlen Ihnen die Verantwortlichkeit für die Betriebsbereitschaft in Mietwohnungen dem Mieter zu übertragen und sich jährlich einen Nachweis der Geräteprüfung zusenden zu lassen.

Unser jeweils aktuelles Formular (als Ergänzung zum Mietvertrag) können Sie in unseren Geschäftsstellen erhalten.